Radfahrstreifen sind ausschließlich für Fahrradfahrende vorgesehen. Ein Überfahren der durchgezogenen Linie oder gar ein Halten auf dem Bereich sind verboten. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer die Radfahrstreifen als Haltbereich benutzen. Fahrradfahrer sind dann gezwungen, ihren Schutzbereich zu verlassen und auf die Fahrbahn auszuweichen oder ihre Fahrt zu unterbrechen.
Ort: | Frankfurt am Main (Hessen) |
---|---|
Einwohner: | 718.000 |
Radverkehrsanteil: | 13 % |
Kennung: | Hauptverkehrsstraße |
In Frankfurt wurde solch ein Radfahrstreifen zusätzlich zur durchgezogenen weißen Linie mit Steckelementen und Baken abgegrenzt. So bleiben die Sichtbeziehungen zwischen dem motorisierten Verkehr und den Fahrradfahrenden bestehen, dennoch kann der Verkehr getrennt voneinander geführt werden. Eine Nutzung durch den Kfz-Verkehr, weder zum Befahren noch zum Halten, wird damit unterbunden. Besteht dennoch die Notwendigkeit eines Kfz-Stopps in diesem Bereich, werden jetzt zwar die anderen Autofahrer zum Anhalten gezwungen. Für den Radverkehr können aber weiterhin ein- und aussteigende Passanten und das unvorsichtige Öffnen der Autotür eine Gefahr darstellen.
Umsetzungsdauer: | - |
---|---|
Jahr der Fertigstellung: | 2012 |
Kosten: | kostengünstig |
Umsetzung: | Stadt Frankfurt am Main |
»Baulich getrennte Rad- & Kfz-Bereiche« (pdf, 410 KB)